1.) Unsere Mails, Informationen und Exposés sind vertraulich und ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und vorgesehen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen textlichen Zustimmung gestattet. Gibt der Auftraggeber diese ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt. Weitere Schadenersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen.
2.) Für unrichtige Angaben in Exposees oder durch unsere Mitarbeiter haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3.) Die Steinkamp & Tessun GmbH ist berechtigt, für die Vertragserfüllung weitere Makler z.B. im Rahmen von Gemeinschaftsgeschäften einzuschalten.
4.) Mit Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrags wird die vereinbarte Provision fällig und zahlbar. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, dass aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Ist ein Verbraucher nicht beteiligt, beträgt der Zinssatz mindestens 8% über dem Basiszinssatz. Bei Vereinbarung einer reinen Verkäuferprovision von 7,14% räumt die Steinkamp & Tessun GmbH dem Verkäufer ein Zahlungsziel bis 7 Tage nach Eingang des Kaufpreises ein, wenn dieser ein Verbraucher ist.
5.) Ist dem Auftraggeber die ihm von Steinkamp & Tessun GmbH angebotene Vertragsgelegenheit bereits bekannt, hat er dies unverzüglich der Steinkamp & Tessun GmbH mitzuteilen und durch Nennung der Vertragsmodalitäten sowie des Vertragspartners sowie entsprechenden Schriftverkehr zu belegen.
6.) Ist eine Provision im Vertrag nicht explizit vereinbart, so gilt bei Vermittlung eines Kaufvertrages bzw. Nachweis einer Kaufvertragsabschlussgelegenheit eine Provision in Höhe von 6% zzgl. der aktuell gültigen MwSt. als vereinbart. Die Provision ist je zur Hälfte durch Käufer und Verkäufer zu bezahlen.
6.) Erfüllungsort ist Grünwald. Gerichtsstand ist München.